Rechtsanwältin Barbara Dütsch

















Rechtsanwältin Barbara Helzel (.vcf)


Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des DAV (DAV-Mitglieder, die sich im vergangenen oder laufenden Jahr im Umfang von mindestens 10 Zeitstunden durch Fortbildungsveranstaltungen und Fachkongresse nach eigener Auswahl fortgebildet und dies dem DAV nachgewiesen haben).

Barbara Helzel

Rechtsanwältin seit dem Jahr 2008
Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht

  • Geburtsjahr 1981
  • Studium in Bayreuth
  • Tätigkeitsgebiete:

    Arbeitsrecht
    - Kündigung
    - Lohnforderung
    - Arbeitslosengeld
    - Arbeitsvertrag
    - Arbeitnehmerhaftung

    Sozialrecht
    - Krankenversicherung
    - Pflegeversicherung
    - Rentenversicherung
    - Schwerbehindertenrecht
    - Berufsgenossenschaft
    - Opferentschädigung & Nebenklage
    - BaföG

    Allgemeines Zivilrecht
    - Zwangsvollstreckungen
    - Inkasso
    - Mahnverfahren

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV:



  • absolvierte Fachanwaltslehrgänge


 

* Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat mir die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen. Voraussetzung für die Verleihung war, dass ich besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen musste. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen nur dann vor, wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Dazu gehören das Individualarbeitsrecht, u. a. Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Recht der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen und das Recht des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts, und das Kollektive Arbeitsrecht, u. a. Tarifvertragsrecht, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht und das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts (vgl. § 10 FAO).