Rechtsanwalt Martin Saager

















Rechtsanwalt Martin Saager (.vcf)


Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des DAV (DAV-Mitglieder, die sich im vergangenen oder laufenden Jahr im Umfang von mindestens 10 Zeitstunden durch Fortbildungsveranstaltungen und Fachkongresse nach eigener Auswahl fortgebildet und dies dem DAV nachgewiesen haben).

Martin Saager

Rechtsanwalt seit dem Jahr 1998
Fachanwalt für Verkehrsrecht

 
  • Geburtsjahr 1969
  • Studium in Würzburg und Galway
  • Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Hochschule Ansbach
  • Tätigkeitsgebiete:

    Verkehrsrecht
    - Verkehrsunfall / Verkehrsunfälle
    - Haftungsrecht
    - Recht der Fahrerlaubnis
    - Kaskoversicherung
    - Bußgeldsachen

    Verwaltungsrecht
    - Recht der Fahrerlaubnis
    - Baurecht

    Versicherungsrecht
    - Berufsunfähigkeitsversicherung
    - Unfallversicherung
    - private Krankenversicherung
    - Lebensversicherung
    - Rechtschutzversicherung

    Allgemeines Zivilrecht
    - Kaufvertrag / Kaufverträge
    - Werkvertragsrecht 

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV:

    Verkehrsanwälte
     
  • absolvierter Fachanwaltslehrgang und regelmäßige Weiterbildung zur Qualifikation als Fachanwalt für Versicherungsrecht

* Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat mir die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht" zu führen. Voraussetzung für die Verleihung war, dass ich besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen musste. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen nur dann vor, wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Dazu gehören das Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht, das Versicherungsrecht, das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das Recht der Fahrerlaubnis. (vgl. § 14d FAO).